Gutachtenerstellung

Die Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der zuvor durchgeführten Inventarisierung, Rechteprüfung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Das Gutachten fasst die Ergebnisse strukturiert zusammen, dokumentiert Eigentumsverhältnisse und Drittrechte und enthält nachvollziehbare Bewertungen relevanter Positionen. Es dient als Entscheidungsgrundlage für Insolvenzverwalter, Gerichte und weitere Verfahrensbeteiligte – etwa im Hinblick auf Verwertung, Aussonderung oder Verfahrensfortführung. Die Erstellung erfolgt unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Anforderungen sowie gerichtlicher Verwertbarkeit.