Unternehmen in der Krise brauchen vor allem eines: einen klaren Blick auf die tatsächlichen Handlungsoptionen. Nicht jede angespannte Lage führt unmittelbar in ein Insolvenzverfahren. Häufig bestehen bereits vorher realistische Möglichkeiten, das Unternehmen zu stabilisieren, Finanzierung und Prozesse neu zu ordnen und tragfähige Lösungen mit Gläubigern zu entwickeln. Genau hier setzt die Arbeit von Raab & Kollegen an: Ziel ist es, Transparenz über die wirtschaftliche Lage zu schaffen, Liquidität zu sichern und Maßnahmen so aufzusetzen, dass Stabilisierung und neue Wettbewerbsfähigkeit möglich werden. Auf der Website beschreibt Raab & Kollegen Restrukturierung als operative und organisatorische Neuaufstellung und Sanierung als weitergehenden Schritt, der auch die finanzielle Gesundung und die Neuordnung der Kapitalstruktur umfasst.
Was ein tragfähiges Sanierungskonzept leisten muss
Ein belastbares Sanierungskonzept ist keine lose Sammlung einzelner Sparmaßnahmen. Es braucht eine nachvollziehbare Analyse der Ausgangslage, eine realistische Bewertung der Krisenursachen und einen umsetzbaren Plan für die nächsten Schritte. Raab & Kollegen betont auf der eigenen Leistungsseite genau diesen strukturierten Ansatz: Ausgangslage analysieren, Liquidität und Ergebnis transparent machen, Maßnahmen entwickeln und die Umsetzung eng begleiten. Dazu gehören unter anderem Liquiditäts- und Finanzplanung, Controlling, Szenarioanalysen, Verhandlungen mit Stakeholdern sowie die Restrukturierung von Organisation und Prozessen.
Außergerichtliche Sanierung: Der erste sinnvolle Schritt in vielen Fällen
In vielen Krisensituationen ist die außergerichtliche Sanierung der naheliegende erste Weg. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Unternehmen zwar unter Druck steht, aber noch ausreichend Gestaltungsspielraum besitzt. Typische Bausteine sind Kostenanpassungen, Neuverhandlungen mit Banken und Lieferanten, Stundungen, Rangrücktritte, Working-Capital-Maßnahmen oder die organisatorische Neuaufstellung. Der Vorteil liegt darin, dass Maßnahmen flexibel, diskret und ohne formelles Verfahren entwickelt werden können. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass dieser Weg nur dann funktioniert, wenn die Zahlen belastbar sind und die Beteiligten von der Umsetzbarkeit überzeugt werden können. Genau deshalb sind Liquiditätsplanung, Controlling und belastbare Szenarien so entscheidend.
Restrukturierung nach StaRUG: Sanierung ohne Insolvenzverfahren
Seit dem 1. Januar 2021 besteht mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, ein rechtlicher Rahmen für Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht. Nach Angaben der IHK Darmstadt schließt dieses Verfahren die Lücke zwischen einer rein außergerichtlichen Sanierung und einer formellen Insolvenz nach der Insolvenzordnung. Es ermöglicht eine eigenverantwortliche finanzwirtschaftliche Restrukturierung, ohne dass bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt; für operative Sanierungen reicht das StaRUG allein regelmäßig nicht aus.
Wann StaRUG sinnvoll sein kann
Das StaRUG kann besonders dann interessant sein, wenn vor allem die Finanzierungs- oder Passivseite neu geordnet werden muss, etwa bei komplexen Gläubigerstrukturen oder wenn einzelne Beteiligte eine einvernehmliche Lösung blockieren. Es ist damit kein Universalwerkzeug für jede Unternehmenskrise, sondern ein gezieltes Instrument für bestimmte Konstellationen. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit, unter gerichtlicher Flankierung einen Restrukturierungsplan aufzustellen, ohne sofort in das klassische Insolvenzverfahren zu wechseln.
Sanierungsoptionen strukturiert bewerten
Jede Unternehmenskrise verlangt nach einer Lösung, die zur tatsächlichen Situation passt. Raab & Kollegen unterstützt Sie dabei, Sanierungsoptionen realistisch einzuordnen und auf einer belastbaren Grundlage die richtigen nächsten Schritte zu bestimmen.
Eigenverwaltung: Sanierung im gerichtlichen Rahmen unter eigener Führung
Wenn eine außergerichtliche Lösung oder ein StaRUG-Verfahren nicht ausreichen, kann eine Sanierung in Eigenverwaltung in Betracht kommen. Die IHK Frankfurt beschreibt die Eigenverwaltung als gerichtliches Verfahren, bei dem die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt bleibt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür ist eine Eigenverwaltungsplanung erforderlich, die unter anderem einen Finanzplan für sechs Monate, ein Konzept zur Verfahrensdurchführung und Angaben zum Stand der Verhandlungen mit Gläubigern enthalten muss.
Worin der praktische Nutzen liegt
Die Eigenverwaltung kann sinnvoll sein, wenn eine Sanierung innerhalb eines geordneten gerichtlichen Rahmens notwendig ist, das Unternehmen aber weiterhin aktiv geführt und stabilisiert werden soll. In der Praxis geht es dann oft um die Kombination aus operativer Fortführung, Liquiditätssicherung, Verhandlungen mit Gläubigern und der Vorbereitung eines Insolvenzplans. Raab & Kollegen verweist auf der eigenen Website ausdrücklich darauf, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebs im Verfahren Werte sichern, Arbeitsplätze erhalten und die Grundlage für Sanierung oder Veräußerung schaffen kann.
Schutzschirmverfahren: Frühzeitige gerichtliche Sanierung mit besonderen Voraussetzungen
Das Schutzschirmverfahren ist ein Spezialfall der Eigenverwaltung. Nach der IHK Frankfurt kommt es bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber gerade nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit, in Betracht. Zusätzlich muss die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein. Das Unternehmen bleibt unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters handlungsfähig und erhält Zeit, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; das Gericht kann hierfür eine Frist von bis zu drei Monaten setzen.
Dieses Verfahren ist besonders anspruchsvoll und setzt eine sehr gute Vorbereitung voraus. Es bietet Chancen, weil frühzeitig und unter gerichtlichem Schutz saniert werden kann. Gleichzeitig erzeugt es hohen Zeitdruck und verlangt belastbare Unterlagen sowie eine überzeugende Sanierungsperspektive. Es ist deshalb keine Standardlösung, sondern ein Instrument für Fälle, in denen die Voraussetzungen wirklich passen.
Welche Option realistisch ist, hängt von der Ausgangslage ab
Die entscheidende Frage lautet nicht, welche Sanierungslösung theoretisch am attraktivsten wirkt. Maßgeblich ist vielmehr, welche Option zur konkreten Situation des Unternehmens passt. Wie hoch ist der Liquiditätsdruck? Geht es vor allem um operative Schwächen oder um die Passivseite? Besteht noch Verhandlungsspielraum mit Banken und Gläubigern? Ist das Geschäftsmodell tragfähig? Und wie schnell muss gehandelt werden? Raab & Kollegen beschreibt den eigenen Ansatz deshalb bewusst als strukturierten Prozess: Transparenz über Cash, Ergebnis und Risiken schaffen, Szenarien vergleichen, Verantwortung sichern und daraus belastbare Entscheidungen ableiten.
Fazit: Sanierungskonzepte brauchen Realismus statt Wunschdenken
Ein gutes Sanierungskonzept zeichnet sich nicht dadurch aus, dass es besonders optimistisch formuliert ist, sondern dadurch, dass es realistisch, finanzierbar und umsetzbar ist. Je früher Unternehmen ihre Lage nüchtern prüfen, desto größer ist die Auswahl an Optionen – von der außergerichtlichen Restrukturierung über StaRUG-Lösungen bis hin zu Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren. Entscheidend ist eine klare Analyse der Ausgangslage und die Bereitschaft, Maßnahmen konsequent umzusetzen. Genau darin liegt der Unterschied zwischen bloßer Krisenreaktion und einer echten Sanierungsperspektive.
FAQ rund um das Thema: Sanierungskonzepte: Welche Optionen Unternehmen realistisch haben
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Sanierung?
Restrukturierung meint vor allem die operative und organisatorische Neuaufstellung eines Unternehmens. Sanierung geht weiter und umfasst zusätzlich die finanzielle Gesundung, etwa durch Liquiditätssicherung oder die Neuordnung der Kapitalstruktur.
Kann ein Unternehmen auch ohne Insolvenz saniert werden?
Ja. Neben außergerichtlichen Maßnahmen gibt es mit dem StaRUG seit dem 1. Januar 2021 einen gesetzlichen Restrukturierungsrahmen für Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit.
Wann ist ein StaRUG-Verfahren sinnvoll?
Vor allem dann, wenn eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung erforderlich ist und drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, aber noch kein Insolvenzverfahren eröffnet werden soll.
Was ist eine Sanierung in Eigenverwaltung?
Dabei bleibt die Geschäftsführung im gerichtlichen Verfahren unter Aufsicht eines Sachwalters handlungsfähig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine schlüssige Eigenverwaltungsplanung vorliegt.
Wann kommt ein Schutzschirmverfahren infrage?
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wenn die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist das Schutzschirmverfahren ausgeschlossen.