StaRUG: Die Sanierung vor der Insolvenz nutzen

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, eine Krise vor einem Insolvenzverfahren strukturiert anzugehen. Das Bundesjustizministerium beschreibt das StaRUG als vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen, der Stabilisierung und Restrukturierung mit gerichtlicher Unterstützung ermöglichen kann. Damit schließt das Gesetz die Lücke zwischen rein außergerichtlicher Sanierung und dem klassischen Insolvenzverfahren.

Was das StaRUG Unternehmen ermöglicht

Der große praktische Vorteil des StaRUG liegt darin, dass Sanierungsmaßnahmen außerhalb einer Insolvenz umgesetzt werden können, auch wenn einzelne betroffene Gläubiger nicht zustimmen. Die IHK Darmstadt beschreibt das StaRUG deshalb als neue Sanierungschance seit 2021: Seitdem können Maßnahmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens und gegen den Willen einzelner Gläubiger rechtssicher umgesetzt werden. Das Ziel ist nach ihrer Darstellung die nachhaltige Beseitigung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, während das Insolvenzverfahren auf die bestmögliche Gläubigerbefriedigung ausgerichtet ist.

Wann das StaRUG überhaupt genutzt werden kann

Das StaRUG steht nicht jedem Krisenunternehmen in jeder Lage offen. Es ist nach den gesetzlichen und praxisbezogenen Informationen vor allem für Unternehmen gedacht, bei denen drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit und keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn. Die IHK Darmstadt fasst das klar zusammen: Das Unternehmen muss noch zahlungsfähig sein; bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bleibt nur noch das Insolvenzverfahren. Als Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit nennt die IHK zwei Jahre.

Der Restrukturierungsplan als Herzstück des Verfahrens

Zentrales Instrument des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Nach der IHK Darmstadt muss aus ihm hervorgehen, dass die Überwindung der Unternehmenskrise überwiegend wahrscheinlich ist. Das bedeutet in der Praxis: Nicht die bloße Hoffnung auf bessere Monate genügt, sondern ein belastbares Konzept mit nachvollziehbarer Sanierungsperspektive. Genau darin liegt die Stärke des StaRUG, aber auch seine Anforderung: Wer dieses Instrument nutzen will, braucht Transparenz über Zahlen, Maßnahmen und die tatsächliche wirtschaftliche Ausgangslage.

Frühzeitig prüfen, ob das StaRUG der richtige Weg ist

Nicht jede Krise verlangt sofort ein Insolvenzverfahren. Raab & Kollegen unterstützt Sie dabei, die Voraussetzungen, Chancen und Grenzen des StaRUG realistisch einzuordnen und tragfähige Sanierungsschritte rechtzeitig vorzubereiten.

Wie Gläubiger einbezogen werden

Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen außergerichtlichen Sanierung besteht darin, dass nicht zwingend alle Gläubiger einzeln zustimmen müssen. Laut IHK Darmstadt können die einzubeziehenden Gläubiger nach sachlichen Kriterien ausgewählt und zu Gruppen zusammengefasst werden. Innerhalb jeder Gruppe ist grundsätzlich eine Mehrheit von 75 Prozent erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zustimmung einzelner Gruppen sogar gerichtlich ersetzt werden, wenn die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat, eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Wert erfolgt und keine Schlechterstellung gegenüber der Situation ohne Plan eintritt.

Wichtig: Nicht alle Forderungen können einbezogen werden

Gerade für die praktische Eignung des StaRUG ist eine Grenze besonders wichtig: Forderungen der Arbeitnehmer einschließlich der betrieblichen Altersversorgung können nach der IHK Darmstadt nicht in einen Restrukturierungsplan einbezogen werden. Das ist einer der Gründe, warum das Verfahren nicht jede Krise lösen kann und vor allem bei finanzwirtschaftlichen Restrukturierungen stark ist.

Welche gerichtlichen Instrumente das StaRUG bietet

Das StaRUG ist kein starres Alles-oder-nichts-Verfahren. Nach der IHK Darmstadt kann der Schuldner je nach Bedarf verschiedene Instrumente beim Restrukturierungsgericht beantragen. Dazu gehören insbesondere ein gerichtliches Abstimmungsverfahren, die Vorprüfung des Restrukturierungsplans, die gerichtliche Planbestätigung und eine Stabilisierungsanordnung, die das Unternehmen zunächst für drei Monate vor Vollstreckungs- und Sicherungsverwertungsmaßnahmen einzelner Gläubiger schützen kann. Die Instrumente können nach Bedarf kombiniert werden. Genau diese modulare Struktur macht das StaRUG für viele Unternehmen interessant.

Warum das StaRUG für viele Unternehmen attraktiv ist

Aus Unternehmenssicht liegt ein wesentlicher Vorteil darin, dass die Sanierung grundsätzlich ohne Veröffentlichung und ohne das Stigma einer Insolvenz stattfinden kann. Die IHK Darmstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Restrukturierungsvorgang grundsätzlich ohne Registereintrag oder anderweitige Veröffentlichung erfolgt. Zudem bleibt das Unternehmen im Verfahren grundsätzlich in eigener Hand; der Restrukturierungsplan wird in der Regel durch den Unternehmer selbst umgesetzt. Für viele mittelständische Unternehmen ist genau diese Kombination aus Vertraulichkeit, Selbststeuerung und rechtlicher Durchsetzungskraft der entscheidende Vorteil.

Wo die Grenzen des StaRUG liegen

Das StaRUG ist kein Allheilmittel. Nach der IHK Darmstadt ist das Instrument wegen seiner Komplexität und der Kosten eher auf mittelständische und größere Unternehmen zugeschnitten. Zudem eignet es sich vor allem für finanzwirtschaftliche Maßnahmen; Personalmaßnahmen und die Erledigung von Pensionslasten lassen sich über den Restrukturierungsplan gerade nicht lösen. Auch vertragliche Bindungen lassen sich nicht beliebig aufbrechen. Deshalb ist das StaRUG besonders dann sinnvoll, wenn die Krise früh erkannt wurde und vor allem auf der Finanzierungs- oder Passivseite gelöst werden muss.

Warum frühes Handeln beim StaRUG entscheidend ist

Wer das StaRUG nutzen möchte, muss früh genug handeln. Die IHK Darmstadt betont ausdrücklich, dass möglichst frühzeitiges Vorgehen erforderlich ist, um alle Sanierungsoptionen offen zu halten. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, ist der Weg in den insolvenzrechtlichen Rahmen vorgegeben. Gerade deshalb passt das StaRUG besonders gut zu Situationen, in denen die Krise bereits ernst ist, aber noch nicht in die Insolvenzreife gekippt ist. Für Geschäftsführer bedeutet das zugleich, die Liquiditätsentwicklung fortlaufend im Blick zu behalten und über mindestens 24 Monate zu planen.

Fazit: Das StaRUG ist ein starkes Instrument – wenn es rechtzeitig genutzt wird

Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Krise vor der Insolvenz rechtlich strukturiert, mehrheitsfähig und mit gerichtlicher Unterstützung zu sanieren. Seine Stärke liegt in der Kombination aus Restrukturierungsplan, gezielter Gläubigereinbindung, modularen gerichtlichen Instrumenten und der Chance, ohne Insolvenzstigma zu restrukturieren. Seine Grenze liegt dort, wo zu spät gehandelt wird oder wo die Krise nicht nur finanzwirtschaftlich, sondern bereits insolvenzrechtlich oder operativ zu weit fortgeschritten ist. Genau deshalb ist das StaRUG kein Ersatz für eine saubere Analyse, sondern ein Instrument, das auf einer solchen Analyse aufbaut.

FAQ rund um das Thema: StaRUG: Die Sanierung vor der Insolvenz nutzen

Das StaRUG ist ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen, mit dem Unternehmen ihre Krise noch vor einem Insolvenzverfahren strukturiert angehen können.

Vor allem dann, wenn drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit und keine insolvenzrechtliche Überschuldung.

Er ist das zentrale Sanierungsinstrument des StaRUG und muss zeigen, dass die Überwindung der Krise überwiegend wahrscheinlich ist.

Nicht zwingend. Das Planverfahren kann grundsätzlich auch außergerichtlich ablaufen; bei Widerständen oder zur Nutzung bestimmter Instrumente kann aber das Restrukturierungsgericht eingebunden werden.

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