Die Drittrechteprüfung dient der rechtlichen Klärung von Eigentumsverhältnissen an Vermögensgegenständen. Im Rahmen von Insolvenzverfahren wird geprüft, ob bewegliche Güter dem schuldnerischen Unternehmen zuzurechnen sind oder ob Rechte Dritter bestehen – etwa aus Sicherungsübereignung, Leasingverträgen, Eigentumsvorbehalten oder Mietkauf. Die Prüfung erfolgt auf Basis von Unterlagen, Gesprächen mit Anspruchstellern und vor Ort erhobenen Informationen. Ziel ist es, eine rechtssichere Zuordnung zu ermöglichen und dem Insolvenzverwalter belastbare Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen.