Inventarisierung

Die Inventarisierung bildet die Grundlage für die strukturierte Bewertung und Verwertung von Vermögensgegenständen. Sie umfasst die vollständige Erfassung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, die Dokumentation des Zustands sowie die Zuordnung zu Standorten und Nutzungseinheiten. Im Rahmen von Insolvenzverfahren erfolgt die Inventarisierung regelmäßig unter Berücksichtigung möglicher Drittrechte, Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsübereignungen. Ziel ist es, eine transparente und belastbare Vermögensübersicht zu schaffen, die als Ausgangspunkt für weitere Schritte im Verfahren dient.